Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Khare Automations GmbH, Bahnhofstrasse 8a, 2542 Pieterlen, Schweiz (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin
- Aufnahme der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers
- Unterzeichnung einer individuellen Leistungsvereinbarung
3. Leistungsumfang
3.1 Bewertung
Die Auftragnehmerin analysiert die vom Auftraggeber bereitgestellten Prozesse und erstellt einen Bericht mit Automatisierungsempfehlungen, einschliesslich Analyse der aktuellen Prozesse, Identifikation von Automatisierungspotenzial, priorisierten Empfehlungen und ROI-Schätzungen.
3.2 Implementierung
Die Auftragnehmerin entwickelt und implementiert Automatisierungslösungen gemäss den vereinbarten Spezifikationen, einschliesslich Entwicklung, Integration in bestehende Systeme, Tests und Qualitätssicherung, Dokumentation und Kundenschulung.
3.3 Managed Support
Sofern ein laufender Support vereinbart ist, umfasst die Leistung die Überwachung der Automatisierungen, Support bei Fragen und Problemen, kleinere Anpassungen und Optimierungen sowie regelmässige Statusberichte.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Zugang zu relevanten Systemen zu gewähren
- Ansprechpersonen zu benennen
- Feedback und Freigaben zeitnah zu erteilen
Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise für Leistungen werden individuell pro Projekt vereinbart und vor Arbeitsbeginn schriftlich bestätigt. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
- Bewertung: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Lieferung des Berichts
- Implementierung: 30% bei Auftragserteilung, 40% nach Prototyp-Abnahme, 30% bei Fertigstellung
- Managed Support: Monatlich im Voraus, Zahlung fällig innerhalb von 10 Tagen
Bei Zahlungsverzug gilt ein Verzugszins von 5% pro Jahr (Art. 104 OR).
6. Geistiges Eigentum
6.1 Individuelle Lösungen
Für individuell für den Auftraggeber entwickelte Automatisierungen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein unbeschränktes, dauerhaftes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
6.2 Vorlagen und Standardkomponenten
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, nicht kundenspezifische Komponenten, Vorlagen und Methoden für andere Projekte zu verwenden.
7. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die Leistungen bei Lieferung die vereinbarten Funktionen erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Keine Gewährleistung gilt bei unsachgemässer Nutzung durch den Auftraggeber, Änderungen durch Dritte ohne Zustimmung der Auftragnehmerin, höherer Gewalt oder Änderungen an externen Systemen oder APIs ausserhalb der Kontrolle der Auftragnehmerin.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Gesamtauftragswert des betreffenden Projekts begrenzt, maximal CHF 50'000. Der Auftraggeber ist für regelmässige Datensicherungen verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Datenverlust.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
10. Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) und, soweit anwendbar, der EU-DSGVO. Sofern die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Projektbasierte Leistungen
Verträge für Bewertungen und Implementierungen enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Schlusszahlung.
11.2 Managed Support
Supportverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um 1 Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
11.3 Ausserordentliche Kündigung
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Änderungen der AGB
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Biel/Bienne, Kanton Bern, Schweiz.
Khare Automations GmbH
Bahnhofstrasse 8a, 2542 Pieterlen, Schweiz
E-Mail: celina@khare-automations.com
// last_updated: April 2026